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Impressum

DER Touristik Hotels & Resorts GmbH
Humboldtstr. 140 – 144
51149 Köln
Deutschland

Tel.: +49 (0) 2203 42 180
E-Mail: info<a>dertouristik-hotels.com
https://www.ananea.com.

Registergericht: Amtsgericht Köln, Deutschland
Registriernummer: HRB 51388
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE811177969

Geschäftsführer:
Dr. Ingo Burmester, Max-Peter Droll, Christian Grage

Verantwortlich für den Inhalt gemäß „§ 18 (2) MStV“
Christian Grage

Haftungsvermerk
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Die DER Touristik Hotels & Resorts GmbH nimmt derzeit nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Daher kann die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

Disclaimer
Mit dem Besuch der Website kommt kein Reise- oder Beherbergungsvertrag zwischen dem Besucher der Website und der DER Touristik Hotels & Resorts GmbH zustande. Eine Buchung des Hotels ist nur über die Website eines externen Dritten möglich. Die DER Touristik Hotels & Resorts GmbH ist nicht Vermittler eines eventuell abzuschließenden Reise-, Beherbergungs- oder sonstigen Vertrages.

Compliance

Compliance schützt das Unternehmen und seine Mitarbeiter
Compliance bedeutet die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und unternehmensinternen Verhaltensstandards. Compliance-Regelungen sollen die Mitarbeiter und das Unternehmen vor Schaden bewahren. Sie bilden die Grundlage für unser tägliches Handeln und gelten für alle Mitarbeiter, einschließlich der Führungskräfte und Direktoren.

Unsere Mitarbeiter werden laufend über unsere Compliance-Vorschriften informiert und auf Wunsch persönlich beraten. Hinweise von Mitarbeitern oder Außenstehenden auf mögliches Fehlverhalten, mögliche Gesetzesverstöße oder Straftatbestände wie Korruption werden mit großer Sorgfalt geprüft und vertraulich behandelt. Sie erreichen das Compliance-Team der DER Touristik Group hier per E-Mail erreichen.

Verhaltensgrundsätze für eine wertschätzende Zusammenarbeit
Unsere Verhaltensgrundsätze sind geprägt von Integrität und Loyalität: Wir halten uns an Recht und Gesetz, stehen im fairen Wettbewerb und sind ein verlässlicher Partner für unsere Kunden und Geschäftspartner. Als Touristiksparte der REWE Group unterliegen wir den Verhaltensgrundsätzen des Konzerns. Diese sind im Verhaltenskodex der REWE Group festgeschrieben und gelten auch für die DER Touristik Group. Der Verhaltenskodex enthält Grundsätze für unser Verhalten im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander. Er gibt uns Orientierung und ist zugleich Verpflichtung für alle, die für die REWE Group tätig sind.

Weitere Informationen zu Compliance und dem Verhaltenskodex der REWE Group finden Sie hier.

Die REWE Group-Hinweisbox
Die Hintbox macht es besonders einfach, Compliance Hinweise – auf Wunsch auch anonym – einzureichen. Darüber hinaus ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebern und den einzelnen zuständigen Compliance-Abteilungen der REWE Group.

Menschen, die Compliance-Hinweise einreichen wollen, ohne das digitale Tool zu nutzen, können sich jedoch weiterhin an den „Ombudsmann“ der REWE Group wenden.

Zur REWE Group-Hinweisbox

Ombudsmann der REWE Group
REWE Group hat den Münchner Rechtsanwalt Andreas von Máriássy zum externen Ombudsmann ernannt. An ihn können sich Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner der REWE Group und der DER Touristik Group persönlich und anonym wenden, wenn sie eine Compliance-Meldung abgeben wollen oder einen neutralen Ansprechpartner suchen, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Der Hinweisgeber kann den Service kostenlos in Anspruch nehmen, die Kontaktaufnahme ist in deutscher und englischer Sprache möglich.

Ombudsmann:
Andreas von Máriássy
Altheimer Eck 13 / II
80331 München
E-Mail: mariassy@rae13.de

Menschenrechte und Umwelt: Verstöße melden

Beschwerden über Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Pflichtverletzungen
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetz (LkSG) gewährleistet einen vertrauensvollen und zugleich transparenten Umgang mit Beschwerden über Menschenrechts- oder Umweltverstöße. Verdachtsfälle von z.B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die in Zusammenhang mit der DER Touristik Group stehen, können gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitern und Außenstehenden über den Beschwerdekanal der DER Touristik Group als Teil der REWE Group digital eingereicht werden – auf Wunsch auch anonym.

Kundenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DER Touristik Group, gelten nicht als Beschwerden über Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Pflichtverletzungen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Kundendienstabteilungen und Hotlines.

Wir möchten Mitarbeiter und Externe ausdrücklich ermutigen, uns bei Verdachtsfällen von Menschenrechts- und Umweltrisiken oder Pflichtverletzungen zu informieren. Whistleblowern dürfen durch die Einreichung von Beschwerden keine beruflichen Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren folgt einem festgelegten Prozess, der auch in der Rules of Procedure. Die Unparteilichkeit ist jederzeit gewährleistet; die am Verfahren Beteiligten sind nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Menschenrechts- oder Umweltverletzungen melden